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Technische Daten
1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzuwickeln.
2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die
innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines
Werbung Treibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten
Anzeige. Bei der Belegung von Bezirks- bzw. Teilausgaben oder sonstigen Verlagsdruckschriften
mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die
betreffende Ausgabe oder Kombination zu tätigen. Sofern außerdem für die
Gesamtausgabe ein Auftrag vorliegt, wird für die Nachlassberechnung der Bezirks-
bzw. Teilausgaben die Abnahmemenge der Gesamtausgabe hinzugerechnet.
3. Der Werbung Treibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen
Abnahme von Anzeigen innerhalb der Jahresfrist entsprechenden Nachlass,
wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf
Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Die Ansprüche
auf Nachvergütung oder Nachbelastung entfallen, wenn sie nicht binnen
drei Monaten nach Ablauf des Abschlussjahres geltend gemacht werden.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zurück zu vergüten. Die Rückvergütung
entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhöhungen,
statt ein ihm vorbehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben,
den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich
vereinbarten Auftragswertes fortsetzt.
5. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet,
es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich
davon abhängig gemacht hat.
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar
sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne
Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhaltes, der Herkunft oder
der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen.
Dies gilt auch für die Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen,
bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden.
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich
Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie
Wiedergabe der Anzeige.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem
oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung
oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde.Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang
von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag
keine Haftung.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurück gesandten
Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug
nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche
Abdruckhöhe der Preisberechnung zu Grunde gelegt.
12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und
Beleg sofort, spätestens aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige
übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste oder der Rechnung ersichtlichen,
vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern
nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
gewährt.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v. H. über
dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen oder Zwangsvergleichen
entfällt jeglicher Nachlass.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während
der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne
Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge
abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber Ansprüche
gegen den Verlag erwachsen.
14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt.
Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen werden mindestens
zwei Kopfbelege oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seiner Stelle eine rechtsverbindliche
Aufnahmebescheinigung des Verlages.
15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
und für die Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der
Auftraggeber zu bezahlen.
16. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis,
wenn die Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 Prozent
sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber vor dem Absinken
der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen
der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Für Nichtkaufleute
ist Gerichtsstand für ein Mahnverfahren ebenfalls der Sitz des Verlages.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen
und zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des
Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle
den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Fehlerhaft gedruckte Kenn- und Kontroll-Nummern beeinträchtigen den
Zweck der Anzeige nur unerheblich. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung
oder Ersatz ist ausgeschlossen.
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern
irregeführt wird.
d) Schadensersatzansprüche gegen den Verlag, insbesondere wegen gänzlichem
oder teilweisem Nichterscheinen der Zeitung bzw. der Anzeigen – gleich
aus welchem Grund, auch bei Störung des Arbeitsfriedens – wegen nicht
rechtzeitig oder nicht am vorgesehenen Platz erfolgter Veröffentlichung von
Anzeigen, sind ausgeschlossen. Macht der Auftraggeber die Gültigkeit des
Auftrages ausdrücklich von der Aufnahme der Anzeige in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift abhängig
(Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen), so beschränken sich
die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag auf Rückgängigmachung
des Vertrages, Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige.
e) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern
werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbung
Treibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
f) Bei Änderung der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen kann für bereits
angelaufene Abschlüsse eine Karenzzeit eingeräumt werden.
g) Abbestellungen von Anzeigen bzw. Beilagen müssen schriftlich oder unter
Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises erfolgen.
h) Bei Fließsatzanzeigen und bei privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein
Anspruch auf einen Anzeigenausschnitt für die erste Anzeige, alle weiteren
Termine können durch Aufnahme-Bescheinigung bestätigt werden.
i) Die für Sonderseiten und -rubriken für in dieser Preisliste nicht erwähnte Teilbelegung,
Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsse über 100.000 mm
sowie für die Kombinationen mit anderen Titeln können vom Verlag besondere
bzw. abweichende Preise festgelegt werden.
j) Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die
belegte Hauptausgabe. Soweit zu dieser Ausgabe lokale Wechselseiten gehören,
behält sich der Verlag hier – auch für Streifenanzeigen zwischen 50 mm
und 120 mm Höhe – eine andere Platzierung vor.
k) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für
die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein, dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung
eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der
Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen
der veröffentlichten Anzeige bezieht, und zwar nach Maßgabe des jeweils
gültigen Anzeigentarifs.
l) Die Preise für Anzeigen von Werbung Treibenden aus dem Verbreitungsgebiet
können von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren
Sitz oder Niederlassungen im Verbreitungsgebiet der Nachrichten haben
und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers
Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig
Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises
über Werbungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für
Ortskunden, sondern die Grundpreise.
m) Bei Blatt hohen Anzeigen wird volle Satzspiegelhöhe (435 mm) berechnet.
n) Bei Beilagen/Werbeprospekten unterschiedlicher Firmen,welche bereits ineinander
gesteckt angeliefert werden, zählt jede dieser Beilagen/Werbeprospekte
einzeln und wird einzeln nach Preisliste abgerechnet.
o) Der Verlag hat das Recht, Aufträge für die Verteilung von Beilagen/Werbeprospekte
abzulehnen, wenn diese Fremdwerbung enthalten und/oder im Umbruch
und im Druck zeitungsähnlich sind.

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